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06.06.2024

Freistaat unterstützt Hochwasser-Betroffene mit 100 Millionen Euro

Auch Betroffene im Landkreis Würzburg können Hilfen beantragen

Die Unwetter der vergangenen Tage haben in vielen Teilen Bayerns Hochwasser ausgelöst und beträchtliche Schäden verursacht. Im Landkreis Würzburg war vor allem der südöstliche Teil rund um die Stadt Ochsenfurt betroffen. Hier mussten die Helferinnen und Helfer Fahrbahnen freiräumen, umgestürzte Bäume beseitigen und vollgelaufene Keller auspumpen. Das bayerische Kabinett hat heute kurzfristig unbürokratische und schnelle Soforthilfen beschlossen. „Viele Menschen auch im Landkreis Würzburg sind vom Unwetter betroffen, die Schäden sind immens. Wir lassen niemanden alleine und unterstützen Geschädigte mit Soforthilfen. Gleichzeitig will ich mich bei allen Einsatzkräften bedanken, die vor Ort oder als Kräfte in den Katastrophengebieten die gegen die Fluten kämpften und die betroffenen Menschen unterstützen. Gemeinsam verhindern wir Schlimmeres“, sagt Landtagsabgeordneter Björn Jungbauer.



Das Sofortprogramm zur schnellen und unbürokratischen finanziellen Hilfe steht geschädigten Privathaushalten, Gewerbebetrieben, selbstständig Tätigen sowie Land- und Forstwirten offen. „Auch Geschädigte der Unwetterereignisse im Landkreis Würzburg seit dem 31. Mai können die unbürokratischen Soforthilfen beantragen“ ergänzt Jungbauer.

In einem ersten Schritt stellt die Staatsregierung zur Linderung der akuten Notlage und zur Beseitigung der entstandenen Schäden einen Finanzrahmen von bis zu 100 Millionen Euro bereit. Die wichtigsten Eckpunkte sind:

-    Soforthilfe „Haushalt/Hausrat“ bis zu 5.000 Euro je Haushalt (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent)
-    Soforthilfe „Ölschäden an Wohngebäuden“ bis zu 10.000 Euro je Wohngebäude (bei Versicherbarkeit Abschlag von 50 Prozent),
-    Notstandsbeihilfen aus dem „Härtefonds“: Zuschüsse an Privathaushalte, Gewerbebetriebe, selbstständig Tätige, Unternehmen der Land- und Fortwirtschaft sowie Vereine beim Vorliegen einer außergewöhnlichen Notlage.


Voraussetzung für die Auszahlung dieser Hilfen ist ein Antrag beim Landratsamt Würzburg als zuständige Kreisverwaltungsbehörde. Ansprechpartner beim Fachbereich 11 ist Herr Weberbauer, Telefon 0931 8003-5068 oder Email soforthilfe@lra-wue.bayern.de


- Soforthilfeprogramm für Unternehmen und Freiberufler. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch die Regierung von Unterfranken als zuständige Bezirksregierung.

- Soforthilfe für Schäden in der Landwirtschaft (einschließlich Gartenbau) sowie der Fischerei. Bei einem Mindestschaden von 5.000 Euro kann ein Ausgleich von bis 50% des Gesamtschadens, maximal 50.000 Euro erfolgen, sofern der Schaden nicht versicherbar ist. Bei versicherbaren Schäden ist der Ausgleich auf 25% begrenzt. Die Auszahlung erfolgt auf Antrag durch das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Würzburg.

Daneben sind im Falle einer durch das Hochwasser verursachten außergewöhnlichen Notlage weitere Notstandsbeihilfen möglich. Weiterhin stehen allen Betroffenen steuerliche Erleichterungen zur Verfügung.