Tausende Menschen stehen in Deutschland auf der Warteliste für eine lebensrettende Organtransplantation. Für viele von ihnen ist die Transplantation die letzte Hoffnung – doch die Zahl der verfügbaren Organe reicht bei weitem nicht aus, um den Bedarf zu decken. Derzeit gilt in Deutschland die erweiterte Zustimmungslösung. Das bedeutet: Eine Organ- und Gewebespende ist grundsätzlich nur dann möglich, wenn der mögliche Organ- oder Gewebespender zu Lebzeiten etwa durch einen Organspendeausweis oder auch in der Patientenverfügung selbst eingewilligt hat oder, falls sein Wille nicht feststellbar war, seine Angehörigen zugestimmt haben. Das seit März dieses Jahres eingeführte digitale Organspenderegister kennen laut einer INSA-Umfrage nur 38 Prozent der Deutschen und mehr als jeder Zweite hat kein Interesse, seine Bereitschaft an einer Organspende zu dokumentieren. Angesichts dieser Situation unterstützt die CSU-Fraktion eine heutige Registrierungs- und Aufkläraktion der Deutsche Stiftung Organspende (DSO) im Bayerischen Landtag.