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14.08.2026

BayKiBiG-Reform beschlossen: MdL Jungbauer: „Mehr Geld, weniger Bürokratie und mehr Verlässlichkeit für unsere Kitas“

Der Bayerische Landtag hat vor der parlamentarischen Sommerpause die umfassende Reform des Bayerischen Kinderbildungs- und -betreuungsgesetzes beschlossen. Die gesetzliche Neuordnung tritt zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die finanzielle Stärkung der Kindertagesbetreuung hat jedoch bereits 2026 begonnen: Schon in diesem Jahr hat der Freistaat die staatliche Betriebskostenförderung um 280 Millionen Euro erhöht. Bis zum Endausbau 2029 steigt die Förderung gegenüber dem Ausgangsjahr 2025 um rund 25 Prozent beziehungsweise knapp 800 Millionen Euro jährlich. Bis 2030 fließen damit knapp drei Milliarden Euro zusätzlich in die Kindertagesbetreuung.

Björn Jungbauer, CSU-Landtagsabgeordneter für den Stimmkreis Würzburg-Land erklärt: „Nach rund 20 Jahren war es notwendig, die Finanzierung der Kindertagesbetreuung grundlegend weiterzuentwickeln. Personal-, Sach- und Betriebskosten sind erheblich gestiegen, gleichzeitig ist das Fördersystem durch zahlreiche Einzelprogramme und gesonderte Antragsverfahren immer komplizierter geworden. Mit der Reform erhöhen wir den staatlichen Förderanteil deutlich, verstetigen bislang befristete Leistungen und bauen Bürokratie ab.“

Kern der Reform sind die deutliche Erhöhung des Qualitätsbonus und die Einführung einer gesetzlichen Teamkräftepauschale. Damit werden nichtpädagogische Kräfte in Verwaltung, Hauswirtschaft und Assistenz dauerhaft gefördert und das pädagogische Personal entlastet. Kleine Einrichtungen erhalten für die ersten 50 Plätze eine erhöhte Sockelpauschale. Auch Landkindergärten profitieren künftig vom Qualitätsbonus und von der Teamkräftepauschale.

Im parlamentarischen Verfahren hat sich auch Jungbauer, selber Vater dreier Kinder, sehr stark eingebracht, um die Reform zudem zusätzlich verbessert: Die Elternvertretung wird gestärkt, staatliche Leistungen werden für Eltern transparenter und die zentralen Förderinstrumente im Jahr 2030 evaluiert. Zudem ist nun ausdrücklich gesetzlich abgesichert, dass die rund 471 Millionen Euro aus dem bisherigen Elternbeitragszuschuss vollständig im Qualitätsbonus erhalten bleiben.

Jungbauer stellt klar: „Aus der Neuordnung heraus ergeben sich keine automatischen Mehrkosten für Eltern um 100 Euro, wie mancherorts fälschlicherweise behauptet. Die Beiträge sind vor Ort auf Grundlage der gesamten Einnahmen und Kosten zu kalkulieren. Den erheblich gestiegenen Personal- und Betriebskosten stehen durch die Reform deutlich höhere staatliche Fördermittel gegenüber. Sie können notwendige Anpassungen zwar nicht überall vollständig vermeiden, aber spürbar abmildern. Ohne die zusätzlichen Mittel des Freistaats würden mögliche Beitragserhöhungen künftig deutlich höher ausfallen. Sollte aber jemand allein die BayKiBiG-Reform selbst als Grund für eine Erhöhung der Elternbeiträge nennen, entspricht dies nicht der Zielsetzung der Reform und den Tatsachen! Solche Aussagen weise ich klar zurück!“!

Der Landtagsabgeordnete aus Margetshöchheim hat sich vom Bayerischen Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales eine Prognose der zu erwartenden Förderungen für die Jahre 2026 bis 2029 für alle Gemeinden im Landkreis Würzburg erstellen lassen. Diese jeweilige für die Kommunen spezifische Prognosen (auf Basis der Kinderzahlen, sowie der Gewichtungs- und Buchungszeitfaktoren des Jahres 2025) sollen vor Ort insbesondere auch eine Hilfestellung dafür sein, um abzuschätzen, ob Erhöhungen von Elternbeiträgen tatsächlich allein aufgrund der BayKiBiG-Reform notwendig sind. 

„Im Jahr 2025 haben die 52 Kommunen im Landkreis Würzburg 42.949.664 Euro an staatlicher Förderung erhalten. Laut Prognose werden die staatlichen Mittel laut Hochrechnung im Jahr 2029 insgesamt 57.790.757 Euro betragen. Dies ist ein Anstieg von 35%. Die Hochrechnungen sind klarer Beleg dafür, dass mehr Geld ins „System“ kommt“, so Jungbauer. Die genannten Gesamtsummen beinhalten die staatlichen Leistungen des Freistaates Bayern, den Beitragszuschuss und die Bundesmittel inkl. Teamkräftepauschale.

Wichtig für die Bewertung ist: Die finanzielle Stärkung hat nicht erst mit dem gesetzlichen Inkrafttreten 2027 begonnen. Bereits 2026 wurden 280 Millionen Euro zusätzlich in das System gegeben. Deshalb muss das Jahr 2027 mit dem Ausgangsjahr 2025 verglichen werden. Wer nur auf 2026 und 2027 blickt, lässt den ersten Reformschritt außer Betracht. Wir kürzen nicht, sondern investieren dauerhaft deutlich mehr.

„Unterm Strich stärken wir mit der Reform Kinder, Familien, Beschäftigte, Träger und Kommunen gleichermaßen: mit mehr staatlicher Förderung, dauerhaft abgesicherten Leistungen und weniger Bürokratie“, so der Stimmkreisabgeordnete abschließend. 

Hinweis: Die o.g. Berechnungen basieren auf den Kinderzahlen sowie den Gewichtungs- und Buchungszeitfaktoren des Bewilligungsjahres 2025, die sich künftig ändern können. Berücksichtigt sind ausschließlich schätzbare Tarifsteigerungen im Rahmen der staatlichen Betriebskostenförderung sowie die Teamkräftepauschale für alle Plätze. Die Angaben dienen ausschließlich der Information und Orientierung und sind nicht rechtsverbindlich).